Treppenhausreinigung & Objektservice für Hausverwaltungen in Hessen | Yüksel Gebäudedienste


Betriebskostenfähig nach BetrKV – modular buchbar – fester Ansprechpartner

Für WEGs, Genossenschaften, Mietverwaltungen & Immobiliengesellschaften.

Kostenfreie Objektbesichtigung anfragen

Inklusive Leistungsverzeichnis und individuellem Angebot.

Kostenfreie Objektbesichtigung für Hausverwaltungen

✓ inkl. Leistungsverzeichnis ✓ BetrKV-fähig ✓ fester Ansprechpartner

Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen in Hessen


Als spezialisierter Gebäudedienstleister unterstützen wir Hausverwaltungen, WEG-Verwaltungen,

Genossenschaften, Immobiliengesellschaften und Eigentümergemeinschaften in Hessen bei der

professionellen Objektbetreuung.


Unsere Schwerpunkte liegen auf der regelmäßigen Treppenhausreinigung, dem technischen und

infrastrukturellen Objektservice (Hausmeisterdienst), der Außenpflege von Wohnanlagen sowie

einem zuverlässigen Winterdienst.


Alle Leistungen sind modular buchbar und können bei Bedarf zu einer Komplettlösung für Ihre

Hausverwaltung kombiniert werden – mit festem Ansprechpartner, klaren Turnusvereinbarungen

und BetrKV-fähiger Abrechnung gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Für wen arbeiten wir?


Unsere Leistungen sind geeignet für:

  • Hausverwaltungen (Miet- und WEG-Verwaltungen)
  • Genossenschaften
  • Immobiliengesellschaften
  • Eigentümergemeinschaften
  • Vermietende Immobilienbesitzer
  • Bauträger und Wohnbaugesellschaften


Sie sind unsicher, ob Ihre Objekte passen? Kontaktieren Sie uns – wir prüfen gern, ob unsere

Leistungen zu Ihrem Verwaltungsbestand passen.


Leistungen für Hausverwaltungen

Unsere Leistungen

Alle Leistungen sind modular buchbar und können bei Bedarf zu einer Komplettlösung für Ihre Wohnobjekte kombiniert werden.


Leistungsverzeichnis für Ihr Objekt anfordern

Sie möchten die Treppenhausreinigung, den Objektservice oder den Winterdienst für eines Ihrer Wohnobjekte neu vergeben oder einen bestehenden Dienstleister ablösen?


Wir erstellen Ihnen ein klares, verständliches Leistungsverzeichnis speziell für Ihre

Wohnanlagen – inklusive Turnus, Bereichen und BetrKV-fähigen Positionen nach

Betriebskostenverordnung (BetrKV).


  • geeignet für WEGs, Mietobjekte, Genossenschaften und Immobiliengesellschaften 
  • Grundlage für interne Freigaben, Vergleiche und Ausschreibungen 
  • transparent und leicht auf die Nebenkosten umlegbar

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Anfrage
  2. Objektbesichtigung
  3. Leistungsdefinition (Turnus, Bereiche, Besonderheiten)
  4. Angebot mit Leistungsverzeichnis
  5. Startphase mit Qualitätskontrolle
  6. Laufende Betreuung mit fester Ansprechperson

Abrechnung & Umlagefähigkeit

Alle Leistungen sind gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV, §2 Nr. 9, 10 und 17) umlagefähig.

Auf Wunsch erstellen wir eine transparente, aufgeschlüsselte Abrechnung, die Sie direkt für die

Nebenkostenumlage in Ihrer Hausverwaltung nutzen können.

Einsatzgebiet

Unser Einsatzgebiet in Hessen umfasst:

  • Stadtallendorf 
  • Marburg-Biedenkopf (z. B. Marburg) 
  • Gießen 
  • Schwalm-Eder 
  • Vogelsberg 


Weitere Regionen in Hessen auf Anfrage, insbesondere bei größeren Wohnanlagen von Hausverwaltungen, Genossenschaften und Immobiliengesellschaften.

Warum Yüksel Gebäudedienste?

  • Meisterbetrieb im Gebäudereiniger-Handwerk 
  • Feste Ansprechpartner für jedes Verwaltungsobjekt 
  • Dokumentation & Mängelmeldungen (inkl. Fotos) möglich 
  • Termin- & Turnuszuverlässigkeit bei Treppenhausreinigung und Objektservice 
  • Tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeiter 
  • Langjährige Erfahrung mit Wohnobjekten von Hausverwaltungen & Genossenschaften 
  • Mitglied im Qualitätsverbund Gebäudedienste 
  • Familiengeführt, professionell & lösungsorientiert

Häufige Fragen von Hausverwaltungen

  • Reinigen Sie auch Keller, Aufzüge & Klingelanlagen im Treppenhaus?

    Ja. Im Rahmen der Treppenhausreinigung können Kellerzugänge, Aufzüge, Klingelanlagen, Briefkastenbereiche sowie Fenster im Treppenhaus optional mitgereinigt werden.


    Der genaue Umfang wird im Leistungsverzeichnis definiert und mit der Hausverwaltung abgestimmt.

  • Können Ihre Leistungen auf die Nebenkosten umgelegt werden?

    Ja. Unsere Leistungen in den Bereichen Treppenhausreinigung, Objektservice, Außenpflege und Winterdienst sind gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV, §2 Nr. 9, 10 und 17) grundsätzlich umlagefähig.


    Wir erstellen bei Bedarf eine transparente, aufgeschlüsselte Abrechnung, die Sie für die Nebenkostenabrechnung in Ihrer Hausverwaltung verwenden können.

  • Können feste Turnuspläne vereinbart werden?

    Ja. Für Treppenhausreinigung, Außenpflege und Kontrollgänge im Objektservice werden feste Turnuspläne definiert (z. B. wöchentlich, 14-tägig oder monatlich).

    Zusätzlich bieten wir saisonale Turnusmodelle für Winterdienst und Gartenpflege an.

  • Bieten Sie Wohnungsreinigungen bei Mieterwechsel an?

    Ja. Für Hausverwaltungen, WEG-Verwaltungen, Genossenschaften und Immobiliengesellschaften bieten wir bei Bedarf Endreinigungen bei Mieterwechsel, inklusive:

    • Bad/Küche
    • Bodenflächen
    • Türen
    • Fenster/Fensterrahmen
    • Entfernen von Spinnweben
    • Entkalkung im Sanitärbereich (optional)

    Die Abrechnung kann objekt- oder wohnungsbezogen erfolgen.

  • Arbeiten Sie mit Leistungsverzeichnis und Protokollen?

    Ja. Wir arbeiten mit klaren Leistungsverzeichnissen und Turnusdefinitionen, die speziell für Wohn- und WEG-Objekte geeignet sind.

    Zusätzlich bieten wir Mängelmeldungen mit Fotodokumentation sowie optionale Ausführungsprotokolle für die Hausverwaltung an.

    Damit ist die Leistung jederzeit nachvollziehbar und dokumentiert.

  • Können wir bereits bestehende Dienstleister ablösen lassen?

    Ja. Wir übernehmen auch Bestandsobjekte und begleiten die Ablösung bestehender Dienstleister strukturiert — inklusive Objektbegehung, Leistungsabgleich und Übernahme der betrieblichen Abläufe (z. B. Winterdienst, Müllmanagement, Treppenhausreinigung).

  • Welche Regionen decken Sie ab?

    Unser Einsatzgebiet umfasst primär Hessen, insbesondere:

    • Stadtallendorf
    • Marburg-Biedenkopf (z. B. Marburg)
    • Gießen
    • Schwalm-Eder
    • Vogelsberg

    Weitere Regionen in Hessen auf Anfrage, insbesondere für größere Wohnbestände.

  • Bieten Sie Winterdienst gemäß Verkehrssicherungspflicht an?

    Ja. Unser Winterdienst erfüllt die Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht für Gehwege, Zugänge, Parkflächen und Hauszugänge.

    Es können Einsatzmodelle oder Saisonpauschalen vereinbart werden — passend für Hausverwaltungen, WEG-Verwaltungen und Genossenschaften.

  • Wie erfolgt die Kommunikation im laufenden Betrieb?

    Jede Hausverwaltung erhält einen festen Ansprechpartner, sowie nach Wunsch:

    • E-Mail-Meldungen von Mängeln
    • Fotodokumentation
    • monatliche Statusübersicht (optional)
    • Rückrufvereinbarungen

    Damit bleibt die Objektbetreuung transparent und steuerbar.

  • Können Sie die Kosten für jedes Objekt getrennt ausweisen?

    Ja. Wir stellen die Abrechnung nach Objekt, Liegenschaft oder Wirtschaftseinheit getrennt dar — inklusive BetrKV-Positionen, wenn benötigt.

    Das erleichtert die Weiterverteilung auf Eigentümer, Mieter oder WEG-Einheiten.

  • Unterstützen Sie bei Ausschreibungen oder Dienstleisterwechseln?

    Ja. Wir unterstützen Hausverwaltungen, WEG-Verwaltungen, Genossenschaften und Immobiliengesellschaften bei Ausschreibungen und Dienstleisterwechseln.


    Unsere Leistungen umfassen u. a.:

    • Erstellung oder Prüfung von Leistungsverzeichnissen (LV)
    • Leistungsabgleich bei bestehenden Dienstleistern
    • Definition von Turnus, Bereichen & Sonderleistungen
    • Erfassung von Objektparametern vor Ort
    • Übernahme der Kommunikation im Übergabeprozess (optional)

    Damit erhalten Sie eine saubere vergleichbare Grundlage, klare Entscheidungsinformationen und eine reibungslose Übernahme der Objektbetreuung.

  • Arbeiten Sie nach Standards, Richtlinien oder DGUV-Vorgaben?

    Ja. Unsere Leistungen in den Bereichen Treppenhausreinigung, Objektservice, Außenpflege und Winterdienst erfolgen nach branchenüblichen Standards sowie einschlägigen DGUV-Regelungen und BG-Empfehlungen, z. B.:

    • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
    • DGUV Information 214-017 (Reinigung und Pflege von Verkehrsflächen)
    • DGUV Information 208-043 (Leitern und Tritte) im Objektservice
    • Verkehrssicherungspflichten gemäß BGB § 823 für Winterdienst

    Zusätzlich gelten interne Qualitätsrichtlinien bezüglich:

    • Arbeitssicherheit
    • Hygiene
    • Materialeinsatz
    • Turnus- und Leistungsverfolgung
    • Mängel- und Fotodokumentation

    Damit ist eine regelkonforme, sichere und nachvollziehbare Objektbetreuung gewährleistet.

Ihre Frage war nicht dabei? Schreiben Sie uns einfach an service@yueksel-gd.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns zeitnah.

Fragen zu Objektservice & Treppenhausreinigung?


Gerne besprechen wir Ihr Vorhaben telefonisch oder prüfen, welche Leistungen für Ihre Verwaltung sinnvoll sind.


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