Winterdienst gemäß Verkehrssicherungspflicht in Hessen


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Unser Winterdienst sorgt für sichere Wege und Verkehrsflächen nach Verkehrssicherungspflicht, DIN 33410 und den jeweiligen Satzungen der Städte und Gemeinden. Wir betreuen private und gewerbliche Immobilien, Wohnanlagen sowie WEG-Verwaltungen, Hausverwaltungen, Immobiliengesellschaften und Genossenschaften in Hessen.


Je nach Objekt übernehmen wir Räumen, Streuen, Kontrollfahrten, Dokumentation sowie die Bereitstellung von Streumaterial. Die Durchführung erfolgt nach kommunalen Vorgaben (z. B. Zeitfenster 06:00–22:00 Uhr) und bei Bedarf auch am Wochenende.

Winterdienst – häufige Fragen (FAQ)


  • Wann beginnt und endet der Winterdienst?

    Je nach kommunaler Satzung meist zwischen 06:00–22:00 Uhr, inkl. Sonn- & Feiertage.

  • Welche Flächen werden geräumt?

    Gehwege, Zufahrten, Parkplätze, Treppen, Hofbereiche und öffentliche Wege – je nach Auftrag.

  • Dokumentieren Sie Ihre Einsätze?

    Ja. Wir dokumentieren auf Wunsch mit Zeitstempel, Protokollen und Fotobelegen.

  • Übernehmen Sie die Haftung?

    Wir arbeiten gemäß Satzung & Verkehrssicherungspflicht. Die Haftung wird im Vertrag geregelt.

  • Ist Streugut inklusive?

    Streugut ist optional buchbar. Standard: Splitt, Salz oder umweltfreundliche Alternativen.

  • Abrechnung nach BetrKV möglich?

    Ja, Winterdienst ist gemäß Betriebskostenverordnung umlagefähig (§ 2 Nr. 8, 14).

  • Für welche Auftraggeber arbeiten Sie?

    Für Hausverwaltungen, WEGs, Genossenschaften, Unternehmen, Logistik, Kommunen.

  • Welche Regionen bedienen Sie?

    Hessen, Schwerpunkt: Stadtallendorf, Marburg, Gießen, Schwalm-Eder, Vogelsberg.

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