Unser Winterdienst sorgt für sichere Wege und Verkehrsflächen nach Verkehrssicherungspflicht, DIN 33410 und den jeweiligen Satzungen der Städte und Gemeinden. Wir betreuen private und gewerbliche Immobilien, Wohnanlagen sowie WEG-Verwaltungen, Hausverwaltungen, Immobiliengesellschaften und Genossenschaften in Hessen.
Je nach Objekt übernehmen wir
Räumen, Streuen, Kontrollfahrten, Dokumentation sowie die
Bereitstellung von Streumaterial. Die Durchführung erfolgt nach kommunalen Vorgaben (z. B. Zeitfenster 06:00–22:00 Uhr) und bei Bedarf auch am Wochenende.
Winterdienst-Leistungen im Überblick
Serviceliste
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Räumen & StreuenListenelement 1
- Gehwege
- Hof- und Zufahrtsflächen
- Parkplätze
- Eingangsbereiche & Treppen
- öffentliche Wege (nach Satzung)
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Kontroll- & BereitschaftsdienstListenelement 2
- Wetter- & Glatteisüberwachung
- Kontrollfahrten bei Nacht/Früh
- Zusatzfahrten bei akuter Glätte
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Material & TechnikListenelement 3
- Streugut (z. B. Splitt, Salz, Granulat)
- Materialnachfüllung & Bevorratung
- Mechanischer & manueller Einsatz
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Dokumentation & NachweiseListenelement 4
- Protokolle (digital oder Papier)
- Einsatzberichte & Zeitstempel
- Fotodokumentation (optional)
- Abrechnung gemäß BetrKV möglich (§ 2 Nr. 8, 14)
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Einsatz für:
- Hausverwaltungen
- Gewerbeflächen
- WEGs & Wohnanlagen
- Industrie & Logistik
- Städte & Gemeinden (Sub)
Winterdienst – häufige Fragen (FAQ)
Wann beginnt und endet der Winterdienst?
Je nach kommunaler Satzung meist zwischen 06:00–22:00 Uhr, inkl. Sonn- & Feiertage.
Welche Flächen werden geräumt?
Gehwege, Zufahrten, Parkplätze, Treppen, Hofbereiche und öffentliche Wege – je nach Auftrag.
Dokumentieren Sie Ihre Einsätze?
Ja. Wir dokumentieren auf Wunsch mit Zeitstempel, Protokollen und Fotobelegen.
Übernehmen Sie die Haftung?
Wir arbeiten gemäß Satzung & Verkehrssicherungspflicht. Die Haftung wird im Vertrag geregelt.
Ist Streugut inklusive?
Streugut ist optional buchbar. Standard: Splitt, Salz oder umweltfreundliche Alternativen.
Abrechnung nach BetrKV möglich?
Ja, Winterdienst ist gemäß Betriebskostenverordnung umlagefähig (§ 2 Nr. 8, 14).
Für welche Auftraggeber arbeiten Sie?
Für Hausverwaltungen, WEGs, Genossenschaften, Unternehmen, Logistik, Kommunen.
Welche Regionen bedienen Sie?
Hessen, Schwerpunkt: Stadtallendorf, Marburg, Gießen, Schwalm-Eder, Vogelsberg.




